AudioVision Schweiz begrüsst den Vorentwurf für die Revision des Strafgesetzbuches betreffend Netzwerkkriminalität.
In ihrer Vernehmlassung zum Vorentwurf für die Revision des Strafgesetzbuches (StGB) betreffend Netzwerkkriminalität begrüsst AudioVision Schweiz das Vorhaben, die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Internetprovider speziell zu regeln. AudioVision Schweiz erwartet, dass die StGB-Revision die Verantwortlichkeit gerade dort klärt und Grauzonen beseitigt, wo Rechtsgüter, wie Urheberrechte, systematisch und massenhaft verletzt werden, wie in File-Sharing-Netzwerken.
Anbieter von Websites, Server- oder anderen Infrastrukturleistungen, deren Dienste offensichtlich auf die Ermöglichung oder Erleichterung solcher Delikte in grossem Stil ausgerichtet sind, sollen einer strengeren Haftung unterworfen werden. AudioVision Schweiz verlangt zu diesem Zweck diverse Anpassungen an den vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen, namentlich sollen die Anbieter zur aktiven Überwachung der über ihre Infrastruktur laufenden Daten, Suchanfragen usw. oder zu äquivalenten Vorsorgemassnahmen verpflichtet werden.
Lesen Sie unsere Stellungnahme in voller Länge (7 Seiten): Rev. StGB unsere Stellungnahme


