12. Korrekturen in Art. 69a URG (strafrechtlicher Schutz technischer Massnahmen)
Der Rechtsschutz ist besonders wichtig, um elektronische Geschäftsmodelle vor Missbräuchen zu schützen. Dass er seit Einführung des Gesetzes praktisch nicht funktioniert hat, ist auf juristische Konstruktionsfehler zurückzuführen, welche korrigiert werden müssen.
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