Interpellation Hans Stöckli
Gerne informieren wir euch über die Interpellation von Ständerat Hans Stöckli sowie die Antwort von Bundesrätin Doris Leuthard dazu.Interessant ist, dass Doris Leuthard als Vertreterin des Bundesrates und damit des Mehrheitsaktionärs von Swisscom klar macht, dass die Swisscom keine illegalen In-ternetpraktiken toleriert. Diese Antwort lässt aufhorchen! Insbesondere da Ständerat Hans Stöckli die Frage gestellt hat, was der Bundesrat dazu sage, dass die Swisscom als Internet Service Provider toleriert, dass ihren Abonnenten von diversen illegal operierenden Plattformen urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Autorisierung der Rechteinhaber zum Download oder Streaming angeboten wird.
Swisscom - Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten
Ausgangslage
Im Verlaufe der letzten fünf Jahre hat der Konsum von digitalen Werken um das Achtfache zugenommen - ein Grossteil dieser Nutzungen ist illegal. Die Nutzer beschaffen 83% aller Downloads von Spiel- und Kinofilmen, 74% aller Musikalben und 62% aller Bücher, die über das Internet heruntergeladen werden, über illegale Plattformen. Offenkundig haben auch Swisscom-Abonnenten heute Zugriff auf Internet-Plattformen, welche die Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht regeln und durch Werbung und Abonnementseinnahmen Gewinne erwirtschaften. Indirekt entstehen den Rechteinhabern (Künstlern, Produzenten, Distributoren usw.) aus diesen Geschäftspraktiken sehr grosse Umsatzeinbussen - auch der Swisscom selbst als Content-Anbieterin. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die Swisscom alles unternimmt, um sich klar und nachvollziehbar von solchen illegalen Machenschaften abzugrenzen und ihre Abonnenten und ihr eigenes Angebot davor zu schützen. Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Swisscom und hat im Rahmen seiner "Strategischen Ziele des Bundes für seine Beteiligung an der Swisscom AG 2010-2013" eine Eigentümerstrategie definiert, die u. a. verlangt, dass die Swisscom "den Unternehmenswert nachhaltig sichert und steigert", "über ein angemessenes Risikomanagement verfügt" sowie "eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgt". Interpellation Hans Stöckli
Mit der Interpellation von Hans Stöckli wurde der Bundesrat beauftragt vor dem Hintergrund seiner Rolle als zuständige Behörde für die Festlegung der Eigentümerstrategie des Bundes als Mehrheitsaktionär der Swisscom, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Swisscom als Internet Service Provider toleriert, dass ihren Abonnenten von diversen illegal operierenden Plattformen urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Autorisierung der Rechteinhaber zum Download oder Streaming angeboten werden? Wie können die Swisscom und andere Access Provider diesbezüglich in die Pflicht genommen werden? 2. Wie beurteilt er - im Hinblick auf die Bekämpfung solcher Plattformen - die inzwischen mehrjährigen Erfahrungen des Bundesamtes für Polizei und der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik), welche für verschiedene Tatbestände (u. a. Rassismus, Kinderpornografie) ein offenbar wirksames Instrumentarium entwickelt haben? 3. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Swisscom (oder von ihr beauftragte Organisationen) auf solchen Plattformen Werbung für Swisscom-Produkte und -Dienstleistungen schaltet? Antwort Bundesrat
Bundesrätin Doris Leuthard hat die Interpellation Stöckli und die damit verbundenen Fragestellungen folgendermassen kommentiert:
„Der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ist auch ein altes Problem; es gibt dazu viele Vorstösse. |
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