Interpellation Hans Stöckli

Gerne informieren wir euch über die Interpellation von Ständerat Hans Stöckli sowie die Antwort von Bundesrätin Doris Leuthard dazu.

Interessant ist, dass Doris Leuthard als Vertreterin des Bundesrates und damit des Mehrheitsaktionärs von Swisscom klar macht, dass die Swisscom keine illegalen In-ternetpraktiken toleriert. Diese Antwort lässt aufhorchen! Insbesondere da Ständerat Hans Stöckli die Frage gestellt hat, was der Bundesrat dazu sage, dass die Swisscom als Internet Service Provider toleriert, dass ihren Abonnenten von diversen illegal operierenden Plattformen urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Autorisierung der Rechteinhaber zum Download oder Streaming angeboten wird.


Swisscom - Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten

Ausgangslage

Im Verlaufe der letzten fünf Jahre hat der Konsum von digitalen Werken um das Achtfache zugenommen - ein Grossteil dieser Nutzungen ist illegal. Die Nutzer beschaffen 83% aller Downloads von Spiel- und Kinofilmen, 74% aller Musikalben und 62% aller Bücher, die über das Internet heruntergeladen werden, über illegale Plattformen. Offenkundig haben auch Swisscom-Abonnenten heute Zugriff auf Internet-Plattformen, welche die Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht regeln und durch Werbung und Abonnementseinnahmen Gewinne erwirtschaften. Indirekt entstehen den Rechteinhabern (Künstlern, Produzenten, Distributoren usw.) aus diesen Geschäftspraktiken sehr grosse Umsatzeinbussen - auch der Swisscom selbst als Content-Anbieterin. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die Swisscom alles unternimmt, um sich klar und nachvollziehbar von solchen illegalen Machenschaften abzugrenzen und ihre Abonnenten und ihr eigenes Angebot davor zu schützen. Der Bund ist Mehrheitsaktionär der Swisscom und hat im Rahmen seiner "Strategischen Ziele des Bundes für seine Beteiligung an der Swisscom AG 2010-2013" eine Eigentümerstrategie definiert, die u. a. verlangt, dass die Swisscom "den Unternehmenswert nachhaltig sichert und steigert", "über ein angemessenes Risikomanagement verfügt" sowie "eine nachhaltige und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgt". Interpellation Hans Stöckli

Mit der Interpellation von Hans Stöckli wurde der Bundesrat beauftragt vor dem Hintergrund seiner Rolle als zuständige Behörde für die Festlegung der Eigentümerstrategie des Bundes als Mehrheitsaktionär der Swisscom, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Swisscom als Internet Service Provider toleriert, dass ihren Abonnenten von diversen illegal operierenden Plattformen urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Autorisierung der Rechteinhaber zum Download oder Streaming angeboten werden? Wie können die Swisscom und andere Access Provider diesbezüglich in die Pflicht genommen werden? 2. Wie beurteilt er - im Hinblick auf die Bekämpfung solcher Plattformen - die inzwischen mehrjährigen Erfahrungen des Bundesamtes für Polizei und der Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik), welche für verschiedene Tatbestände (u. a. Rassismus, Kinderpornografie) ein offenbar wirksames Instrumentarium entwickelt haben? 3. Wie beurteilt er die Tatsache, dass die Swisscom (oder von ihr beauftragte Organisationen) auf solchen Plattformen Werbung für Swisscom-Produkte und -Dienstleistungen schaltet? Antwort Bundesrat

Bundesrätin Doris Leuthard hat die Interpellation Stöckli und die damit verbundenen Fragestellungen folgendermassen kommentiert:

„Der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ist auch ein altes Problem; es gibt dazu viele Vorstösse.

Herr Ständerat Recordon hat jetzt korrekterweise eine Unterscheidung vorgenommen. Es ist im Bereiche von rassistischen Seiten und Seiten mit pornografischem Inhalt einfacher, diese aufzutreiben, und es ist auch viel einfacher, gegen die Provider vorzugehen und sie in die Pflicht zu nehmen, weil die Werthaltung hier auch auf internationaler Ebene gleich ist.

Das Ganze hat den Hintergrund, dass es nicht ein Schweizer Problem ist. Sie haben Zugriff auf Internetplattformen, die irgendwo in Thailand, in Vietnam oder in Brasilien betrieben werden, und können von ihnen ganz einfach Daten herunterladen. Es ist dann immer die Frage, ob es jetzt Ihre Sache als Vater ist, vielleicht auch hier ein Auge darauf zu werfen, auf welche Seiten Ihre Kinder Zugang haben, oder ob es wirklich Sache des Providers ist, Tausende von Seiten und Angeboten zu durchforsten und dann den Zugriff für seine Kunden einzuschränken. Das sind wirklich extrem schwierige Fragen. Deshalb hat der Bundesrat hier dem EJPD den Auftrag gegeben, mit einer Arbeitsgruppe die urheberrechtliche Seite genauer anzuschauen - das aber immer im Lichte einer internationalen Lösung. Die Schweiz wird hier kaum im Alleingang Missbrauch, der hier besteht, bekämpfen können. Inwieweit hier wirklich der Internetanbieter eine Rolle zu übernehmen hat, wird sich herausstellen.

Zur Swisscom kann ich Ihnen wirklich sagen, dass sie keine illegalen Praktiken im Internet toleriert. Wenn man auf fragwürdige oder umstrittene Websites - man kann sie nicht immer hundertprozentig verhindern - stösst, werden diese umgehend gelöscht. Es ist deshalb kein einziger Fall bekannt, in dem die Swisscom diese Vorgabe nicht sofort korrekt umgesetzt hätte. Weil de facto bis anhin gar kein Problem aufgetaucht ist, sehen wir auch keinen Grund, das jetzt sogar in den strategischen Zielen des Bundesrates festzuschreiben. Deshalb kann man die Swisscom hier auch nicht anders behandeln; sie macht das gut.

Die Vorschläge der Agur 12 werden dann weisen, ob die Internetanbieter generell hier zusätzliche Pflichten zu übernehmen haben. Dann wird man sich erneut mit dieser Thematik befassen. Bis es so weit ist, ist es aber, glaube ich, richtig, die Vorschläge dieser Arbeitsgruppe abzuwarten, die bis Ende Jahr vorliegen müssen.“


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