KBox – 5 Jahre nach Einreichung der Strafanzeige durch SAFE kommt der shut-down

Im Fall der Strafverfolgung gegen die Verbreiter der sogenannten «KBox» in der Schweiz ist den Strafverfolgungsbehörden in der Waadt, zusammen mit denen etlicher anderer europäischer Länder, ein entscheidender Schlag gelungen. Die schweizerischen Betreiber des Geschäfts wurden anfangs November 2020 verhaftet; die zugehörigen Websites sind gesperrt und mit einer Landing Page der Behörden versehen (vgl. kboxserv.com), Server in etlichen europäischen Ländern wurden beschlagnahmt und ausgewertet.

Bei dem Geschäft ging es vordergründig um den Vertrieb einer Kodi-Box im französischsprachigen Raum, mittels derer eine kuratierte Auswahl Tausender Filme und Serien aus illegalen Streaming-Quellen in Fernsehqualität bezogen und abgespielt werden konnte.

Schon 2015 hatte SAFE die Strafverfolgung namens zweier US-Studios in Zürich und Lausanne eingeleitet, nachdem der Betreiber des Geschäfts diese Box – als vermeintlich legal für den privaten Eigengebrauch – in der Presse und auf Websites in der französischsprachigen Schweiz öffentlich angepriesen hatte. Der Strafanzeige schloss sich auch die SUISA an. Die SAFE und die forensischen Experten ihrer deutschen Partnerorganisation konnten eingehende Analyseberichte an die Strafverfolgungsbehörden liefern. In Zusammenarbeit mit Kai-Peter Uhlig von der Kanzlei Werder Viganò wurde SAFE vor Ort in Lausanne durch Rechtsanwalt Prof. Philippe Gilliéron vertreten.

Im Verlauf der Strafverfolgung, die anfangs schleppend verlief, leiteten – wie jetzt bekannt ist – später der Pay-TV-Sender Canal+ und das IT-Sicherheitsunternehmen Kudelski Nagra ebenfalls Strafverfahren ein; die Verfahren wurden inzwischen zusammengelegt. Die Untersuchungen ergaben, dass der Betreiber im Zentrum eines internationalen Rings (mit Lieferanten in China, Beteiligten im Kosovo, Mitarbeitern und Händlern in der Schweiz, und Servern in der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich und Deutschland) stand. Es wurden nicht nur die (in der EU nach EuGH klar illegalen) Kodi-Boxen mit vorinstallierter Software vertrieben, und eine Link-Sammlung gepflegt, mittels derer diese von Stream-Hostern Filme und Serien bezogen. Wie die Ermittlungen ergaben, hat das Netzwerk diese Filme auch selbst auf den eigenen Servern gehostet und damit direkt zugänglich gemacht. Das ist zweifelsfrei auch in der Schweiz widerrechtlich und strafbar (gewerbsmässiges Zugänglichmachen, Art. 67 Abs. 1 Bst. gbis, 69 Abs. 1 Bst. eter, und jeweils Abs. 2, bis 5 Jahren Freiheitsstrafe), so dass aller Voraussicht nach (beweis der einzelnen Tatbeiträge vorbehalten) mit Verurteilungen gerechnet werden darf. Das Ausmass und der Schaden sind beträchtlich: Nach den jetzt vorliegenden Ermittlungsergebnissen sollen über 7’000 Filme und 75’000 Serienepisoden den über 20'000 Kunden solcher KBoxen zum Teil über mehrere Jahre zugänglich gemacht worden sein, und sollen die Betreiber damit Umsätze von mindestens CHF 2.2 Mio. erzielt haben. SAFE verfügt über die Einvernahmeprotokolle des Hauptbeschuldigten.

SAFE wird im weiteren Verfahren auf eine rechtskräftige Verurteilung hinwirken. Davon ist zugleich ein deutliches Signal zu erhoffen, dass die Schweiz wirksamer als in der Vergangenheit gegen Piraterie vorgeht und die Rechte der Rechteinhaber durchsetzt.


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