Bundesgericht schwächt Schutz des Urheberrechts

Praesens Film AG und SAFE sind enttäuscht und befremdet vom Urteil des Bundesgerichts vom 8. Februar 2019. Das Anliegen der Praesens Film AG, eines mittelständischen Filmverleihs, ein hochgradig urheberrechtsverletzendes Piraterie-Angebot im Internet vom Rechtsraum Schweiz fernzuhalten, wurde abgewiesen.

Die aussergewöhnlich hohen Verfahrenskosten und die Dauer von fast dreieinhalb Jahren belegen zudem, dass der Schutz von Urheberrechten vor schweizerischen Gerichten, in Ermangelung klarer Verantwortlichkeitsregeln, ein extrem aufwendiges Unterfangen ist, welches sich die betroffenen mittelständische Unternehmen normalerweise gar nicht leisten könnten.

Das Bundesgericht macht – in ein und demselben Urteil –klar, dass einerseits die Nutzer in der Schweiz das Piraterie-Raubgut aus illegalen Quellen rechtmässig nutzen können; und dass andererseits auch die Zugangsanbieter in der Schweiz nicht dazu angehalten werden können, dies zu hindern.

Es steht ausser Frage, dass Internet-Zugangsanbieter wichtige, unverzichtbare Dienstleistungen für die Kommunikationsgesellschaft erbringen. Mit dem Urteil werden diese Dienstleistungen – mit denen die Anbieter, auch die staatsnahe Swisscom, grosse Gewinne erwirtschaften – indessen von jeglicher Verantwortlichkeit selbst bei schwerwiegenden Rechtsverletzungen mittels ihrer Infrastrukturen freigestellt. Das missachtet die Rechte der Betroffenen (in diesem Fall der Filmrechtsinhaber), denen andere wirksame Mittel zum Schutz ihrer Rechte gegen die anonymen Rechtsverletzer im unbekannten Ausland nicht zu Gebote stehen.

Der Vergleich mit den europäischen und weltweiten Partnerländern der Schweiz, wo solcher Rechtsschutz wirksam praktiziert wird und hinter deren Rechtsschutz-Niveau die Schweiz damit eklatant zurückbleibt, ist dem Bundesgericht nicht einmal eine Erwähnung wert. Rechtsinhaber in der Schweiz und in aller Welt können dies nur als eine Einladung an die Bevölkerung der Schweiz verstehen, ihre Werke und Produktionen gratis zu konsumieren. Für illegale Anbieter bleibt die Schweiz damit ein attraktiver Marktplatz.

Das Bundesgericht verweist mit dem Urteil vom 8. Februar 2019 die Aufgabe, für einen adäquaten Rechtsschutz Sorge zu tragen, zurück an den Gesetzgeber. Die laufende URG-Revision bietet keinen Rechtsschutz gegen illegale Angebote aus dem Ausland. Der Hinweis des Bundesgerichts kommt daher für die laufende URG-Revision zu spät. Das Urteil ist aber Anlass, rasch nachzubessern und die Lücke im URG zu schliessen.


AudioVision Schweiz

Zieglerstrasse 29

3007 Bern

Tel. +41 31 387 37 17

info@audiovisionschweiz.ch


Latest News

  • 16Nov

    Sensibilisierungsplattform onlyoriginal.ch

    weiterlesen
  • 24Nov

    KBox – 5 Jahre nach Einreichung der Strafanzeige durch SAFE kommt der shut-down

    weiterlesen