Schweiz auf US-Watchlist

Die Schweiz wurde durch den US-Handelsbeauftragten in seinem 2016 Special 301 Report über den Schutz von Geistigem Eigentum auf die Watchlist gesetzt:„USTR adds Switzerland to the Watch List this year. While Switzerland is generally a strong partner on IP issues, copyright holders have essentially been prevented from enforcing their rights against online infringers and Switzerland has become an increasingly popular host country for infringing websites.”Der US-Handelsbeauftragte weist zurecht darauf hin, dass die Rechtsdurchsetzung im Urheberrecht in der Schweiz schwierig ist und deshalb zunehmend Websites mit widerrechtlichen Inhalten in der Schweiz gehostet werden. AudioVision Schweiz hat in der Vernehmlassung zur Revision des Urheberrechts (<font color="#0000ff">Link</font>) die existierenden Defizite detailliert aufgelistet und den Bundesrat aufgefordert, eine schlanke, auf die Pirateriebekämpfung fokussierte Revisionsvorlage dem Parlament rasch zu unterbreiten. Es ist bedauerlich, dass die Schweiz den eigenen kreativen Köpfen keinen wirkungsvollen Rechtsschutz für ihre Werke zugesteht und zudem ihre guten Beziehungen mit einem wichtigen Handelspartner durch ein laxes Urheberrecht beschädigt.Link zur Medienmitteilung des Office of the United States Trade Representative (USTR): <font color="#0000ff">https://ustr.gov/about-us/policy-offices/press-office/press-releases/2016/april/ustr-releases-special-301-report</font>

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